Vogelspinnen und § § §

Alles zur Haltung von Vogelspinnen

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Robert C.
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Vogelspinnen und § § §

Beitragvon Robert C. » So 17. Apr 2011, 12:28

Hallo liebe :smithi Freunde :winki

ich heiße Robert komme aus Berlin und bin 25 Jahre alt.
Seid dem ich etwa vor 1 Jahr bei einem Bekannten eine B. vagans auf der Hand hatte bin ich hoffnungslos verliebt in diese Tiere!
Da ich Tags über nicht zuhause bin würde für mich kein "normales" Haustier in frage kommen
(Pflege,Futter,Beschäftigung)
Ich habe mich jetzt seit dem einem Jahr durch das Internet gewühlt um irgentwelche Rechtsinfos zur Haltung und zum Kauf einer Vogelspinne zu finden... bin aber genauso schlau wie vor einem Jaher.

Jetzt meine Frage an euch:

Brauche ich zum Kauf und zur Haltung in Berlin z.B. einer B. smithi einen SKN-Terraristik weil unter diesem Nachweis sind keine Spinnentiere aufgelistet nur Wirbeltiere,Fische,Amphibien und Echsen... und er soll wie ich es mitbekommen hab nur zum Verkauf solcher Tiere erforderlich sein ?

Ich würd mir ja gerne eine Smithi kaufen hab mich auch schon schlau gelesen über diese Art
Nur ich will keine rechtlichen Probleme bekommen.

ich freue mich schon jetzt über eure Antworten :fleh :fleh :fleh

MFG Robert

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Re: Vogelspinnen und § § §

Beitragvon Azrael » So 17. Apr 2011, 13:04

Hallo Robert, willkommen in unserem Forum... :winki

Mit dem SKN hab ich mich bislang nie groß beschäftigt, aber solange Du Dich nicht im Tierhandel selbstständig machen oder gewerbsmäßig züchten willst, brauchst Du das Teil nicht - nirgendwo in Deutschland. Es gibt aber einige Bundesländer (Bayern, NRW) in denen einige "giftigere" Spinnenarten (Poecilotheria) auf der Liste der gefährlichen Tiere stehen und deshalb eine Halteerlaubnis erforderlich ist. Möglich, dass der SKN mit der Sonderprüfung "Gefährliche Tiere" in dem Falle Vorteile bringt, um diese Halteerlaubnis zu erlangen.

Brachypelma smithi steht zwar auf der Liste des Washingtoner Artenschutzübereinkommens, und früher war eine sog. "CITES-Bescheinigung" beim Kauf auszustellen, wenn Du Deine Smithi aber innerhalb der EU erwirbst, dann ist inzwischen nur noch ein Herkunftsnachweis erforderlich (nach §49 Abs. 1 BNatSchG und §6 Abs. 2 BArtSchV), den Dir normalerweise jeder Verkäufer gerne ausstellt. Darauf solltest Du achten und beim Kauf auch bestehen...

Bei derartigen Geschichten kann man aber auch mal unverbindlich beim Ordnungsamt der Gemeinde/Stadt nachfragen, die müssten dazu auch Auskunft geben können.
MfG
Gerhard

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Re: Vogelspinnen und § § §

Beitragvon smithi_admin » So 17. Apr 2011, 13:23

Hallo Robert und herzlich willkommen :D

Um die rechtliche Lage eindeutig zu klären solltest du dich bei der unteren Naturschutzbehörde in Berlin erkundigen.

Anbei die Kontaktdaten:

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie, Oberste Naturschutzbehörde, Am Köllnischen Park 3, 10173 Berlin, Tel.: 0 30/90 25-0, Fax: 0 30/90 25-10 76

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Württembergische Straße 6, 10702 Berlin, Tel.: 0 30/90 12-0, Fax: 0 30/90 12-73 31, http://www.stadtentwicklung.berlin.de,

Naturschutzbehörde, Kniprodestraße 62, 10407 Berlin, Tel.: 0 30/42 40 45 13

Es würde mich freuen, wenn du uns hier auf dem Laufenden hältst.
Mit freundl. Grüßen
:smithi smithi_admin

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Robert C.
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Re: Vogelspinnen und § § §

Beitragvon Robert C. » So 17. Apr 2011, 14:08

Super freue mich über eure Antworten :D

hilft mir echt weiter, ich werde im Laufe der nächsten Woche mal mit den genannten Behörden Kontakt aufnemen.
Und euch natürlich auf dem Laufenden halten. Mal gucken wenn es kein Problem ist das ich mir eine Smithi anschaffe. Am 7.5.2011 ist nämlich Terraristikbörse in Berlin wer weis ob ich dann nicht auch der stolze Besitzer eines Achbeiniegen/haarigen Haustiers bin. :D

Würde mich natürlich saumäsig freuen wenn das klappt drückt mir die Daumen !!!

Bis da hin

MFG Robert

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Re: Vogelspinnen und § § §

Beitragvon Badenser » So 17. Apr 2011, 16:28

Hallo Robert.
Auch ich begrüße Dich in unserem Forum.
Ich drück Dir die Daumen,dass alles so klappt,wie Du Dir das wünschst.
Gruß,Nando


Ich bin Anonymer Arachnophobiker

Aktueller Bestand:0.1.B.smithi,0.1A.geniculata,0.0.1G. rosea,0.1.Nh.coloratovillosus,0.1.L.parahybana,0.0.1Th. blondi,0.1.X.spc.blue,0.0.6 M.balfouri,0.0.2 P.reduncus, 0.0.1g.pulchripes

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Re: Vogelspinnen und § § §

Beitragvon Robert C. » Mo 18. Apr 2011, 17:29

Halli hallo liebe Arachnidenfreunde :winki

wie versprochen mein Bericht^^

also ich habe heute bei der Naturschutzbehörde angerufen die Nummer gibts nich aber...
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie, Oberste Naturschutzbehörde die haben mich mit dem Veterinäramt verbunden der Dame am Tel. habe ich die Sachlage geschildert und sie gab mir grünes Licht und eine neue Tel. Nr. .
Jetzt muss ich weil ich heute keinen erreicht hab morgen noch beim Bezirksamt (Biotop- und Artenschutz) anrufen. Mit der Dame soll ich dann alles klären was mit Artenschutz und eventueller Anmeldung etc. zu tun hat.
So weit so gut mal gucken was bei raus kommt.

so Feierabend :beer bis die Tage LG

Robert

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Re: Vogelspinnen und § § §

Beitragvon smithi_admin » Mo 18. Apr 2011, 21:58

Da bin ich aber gespannt. Die Rechtsvorschriften der Bundesländer für die Haltung potenziell gefährlicher und giftigen Tiere ist sehr uneinheitlich. In den Rechtsvorschriften des Bundeslandes Berlin werden u.a. die folgenden Reptilien als gefährlich eingestuft: Crocodylia (Alligatoren, Krokodile, Gaviale), Boidae (Riesenschlangen), Viperidae, (Vipern), Elapidae (Giftnattern, Kobras, Korallenschlangen), Crotalidae (Grubenottern, Klapperschlangen) ,Hydrophiidae (Seeschlangen),Boiginae (Trugnattern), giftige Echsen und Varanidae (Warane)

Die Haltung dieser Tiere ist in Berlin grundsätzlich verboten, Ausnahmen sind mit Widerruf und unter Auflagen möglich. Voraussetzungen für eine Erlaubnis/Genehmigung ist die artgerechte Unterbringung: Des Weiteren müssen geeignete Gegenmittel für etwaige Zwischenfälle bereitstehen.
In "meinem" Bundesland NRW gibt es diese Vorschriften meines Wissens nach nicht. http://www.lanuv.nrw.de/natur/arten/exoten.htm

In Hessen hingegen wurde z.B. die Gattung Poecilotheria als gefährlich eingestuft. Dort war die Haltung dieser Tiere verboten. In anderen Bundesländern ist die Haltung jedoch erlaubt…. :? Aktuell stehen auf der Liste in Hessen nur noch die beiden Gattungen Pterinochilus und Stromatopelma.



Hinweis: Sollte sich bei dem Link kein neues Fenster öffnen, die rechte Maustaste klicken und auf die Auswahl "Im neuen Fenster öffnen" klicken. http://www.rp-darmstadt.hessen.de/irj/R ... 87729348f0
Hier findet man für das Bundesland Hessen die folgenden Downloads:
Liste gefährlicher Wildtierarten (PDF 74 KB)
Merkblatt zur Haltung gefährlicher Wildtiere Stand Feb. 2009 (PDF 58 KB)
Liste gefährlicher Wildtierarten (PDF 74 KB)
Vordruck zur Anzeige der Haltung gefährlicher Wildtiere (PDF, 84 KB)
Gesetzestext (PDF, 55 KB)
Mit freundl. Grüßen
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Re: Vogelspinnen und § § §

Beitragvon Azrael » Di 19. Apr 2011, 07:28

Azrael hat geschrieben:Es gibt aber einige Bundesländer (Bayern, NRW)
Moin Admin,

ich hoffe ich habe Dich (und Deine Poecis) da mit "NRW" nicht verunsichert, aber ich meinte auch "Hessen"... :D

Bayern (Poecilotheria spp., Selenocosmia spp.) und Hessen (Pterinochilus spp., Stromatopelma spp.) sind die beiden einzigen Bundesländer, die Vogelspinnen (Theraphosidae) auf der Liste der gefährlichen Tierarten haben...

Und gerade in der VS-Züchter- und Halterhochburg Berlin kann man sich bzgl. einer B. smithi (einem der verbreitetsten Vertreter im Hobby überhaupt) den Amtsschimmel eigentlich schenken. Wenn es da diesbezüglich gesetzliche Vorbehalte gäbe, dann wüsste "man" davon. Also einfach auf die Herkunftsbestätigung achten (Artenschutz) und gut is...
MfG
Gerhard

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Re: Vogelspinnen und § § §

Beitragvon rennsauRO » Di 19. Apr 2011, 09:36

Hallöle,

soweit ich weiß, braucht man für Brachypelma spec. den Herkunftsnachweis nach WA II, sonst weiter nichts.
Generell gelten (weil es manchmal Probleme mit unwissenden Nachbarn und Vermietern gibt) VS als Kleintiere, da sollte man ggf. die betreffende Klausel im Mietvertrag lesen oder einfach die Klappe halten*gg*
Meinem Vermieter hab ich einfach mal nebenbei erwähnt, dass ich ja auch ein Terrarium stehen hab mit ner VS, weil es mal Stress bei einer Nachbarin wegen ihrer Kornnatter gab. Davon abgesehen, dass der gute Mann allgemein persönlich nicht viel von solchen Tieren hält, hat er sich nur etwas angewidert geschüttelt, ein paar Fragen gestellt u.a. auch wegen möglichen Gefahren für andere Nachbarn und das wars.
Da reagieren diverse Nachbarn anders*fg*, aber denen zu versuchen was zu erklären ist Perlen vor die Säue schmeißen, die sind in ihrer Meinung oft so festgefahren, dass man denen nicht mehr helfen kann.
Ich bin Animal Horder:
0.1 B.smithi
0.1 B.cf kahlenbergi
0.1 B.albopilosum
0.1 A.minatrix
0.1.xxx C.cyaneobupescens
0.1 A.versicolor
0.1 Ps.irminia
0.1 Ho.incei
0.0.1 He.villosella
0.1 Pt.murinus tcf
0.0.2 M.balfouri
0.1 H.patellifera

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Re: Vogelspinnen und § § §

Beitragvon Robert C. » Di 19. Apr 2011, 15:53

:winki

die Frau ist im urlaub die ich anrufen sollte kann aber auch trotzdem sein das ich es anmelden muss im bezirksamt sicher ist sicher ich schick ihr ne eMail.
außerdem hab ich im i-net gelesen das man blos aufpassen soll wenn man sich eine VS holt das der händler/verkäufer einen SKN-Terraristik hat... wenn nicht und man wird erwischt kann es bis zu 50000€ strafe für beide kosten.
ich werd abwarten hab kein bock auf stress !

aso und meine bekannten/verwanten/freunde/arbeitskolegen haben alle kein verständnis :shock: für meine neue vorliebe von achtbeiniege/haariege mitbewohner... ich hingegen finde diese tiere einfach nur interressant und faszinierend... habe schon als kleiner pimpf fliegen gefangen und sie in ein spinnennetz geworfen nur um zugucken zu können wie die spinne ihr werk vollbringt :twisted: ... makaber aber ich fand es echt sau interressant bin au ein verkappter DOKU freak.

gut ich werd abwarten und .... t.. bier trinken ;)

wenn alles klar geht hol ich mich mir natürlich eine B. s. und dann gibts au fotos !

sorry wegen groß/klein/rechtschreibung hab heute keine zeit.

LG Robert

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Re: Vogelspinnen und § § §

Beitragvon Azrael » Di 19. Apr 2011, 17:47

Robert C. hat geschrieben:...wenn nicht und man wird erwischt kann es bis zu 50000€ strafe für beide kosten.

Hi,

also das ist auf jeden Fall Unfug. Genauso wie mir als Käufer im Einzelhandel, in Kaufhausketten oder in Internet-Shops kein Verkäufer seine Qualifikation nachweisen muss, genauso wenig ist ein Käufer von Spinnen dazu verpflichtet sich vom Verkäufer einen SKN vorzulegen zu lassen...

Überhaupt habe ich so meine Zweifel, dass dieser Sachkundenachweis wirklich echte juristische Rechtsgrundlagen beinhaltet. Er ist ein freiwilliges(!) Angebot des VDA/DGHT und beruft sich letzlich auf die richtige Pflege von Terrarien-Schützlingen im Sinne des Tierschutzgesetzes. Er vermittelt Wissen (das ich nicht beurteilen kann), aber keine damit erworbenen Rechte (Beruf/Qualifikation/Titel) oder gar einen Schutz vor Strafverfolgung. Und niemand ist meines Wissens "verpflichtet" diesen SKN zu absolvieren bzw. dafür Geld auszugeben.

Ich habe auf jeden Fall nirgends rechtsverbindliche Aussagen bzw. einen anerkannten Status dazu gefunden. Falls Du aber welche kennst, würde ich mich über entsprechende Links freuen.
MfG
Gerhard

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Re: Vogelspinnen und § § §

Beitragvon smithi_admin » Di 19. Apr 2011, 20:41

:winki
Je nach Veterinärbehörde kann es für den Hobbyzüchter notwendig werden eine entsprechende Sachkunde mit Qualifikation vorlegen zu müssen, wenn dieser von den Behörden als Gewerbsmäßig Züchtender eingestuft wird und er deshalb einen Antrag zur Genehmigung zum Handel und Zucht mit Wirbeltieren gemäß § 11 Tierschutzgesetz stellen muss. Darüber hinaus kann natürlich jeder Interessierte diese zusätzliche Qualifikation für sich erlangen.

Quelle: http://www.sachkundenachweis.de/SKN-Par11.html

@Gerhard: Da bin ich aber beruhigt, dass sich an der rechtlichen Lage in NRW nichts geändert hat ;)
Mit freundl. Grüßen
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Re: Vogelspinnen und § § §

Beitragvon Azrael » Di 19. Apr 2011, 21:56

@admin: §11 des Tierschutzgesetzes (und damit der SKN) rankt sich aber immer um den Begriff "Wirbeltiere", Vogelspinnen scheinen mir damit aber genau nicht abgedeckt zu sein... :gruebel


Meine "Nur Bayern und Hessen"-Aussage muss ich wohl auch nochmal revidieren. Nach einem kurzen Google-Rundflug komme ich bzg. der Halteerlaubnis für Vogelspinnen (Theraphosidae) zu folgendem Ergebnis:

Bayern - (Poecilotheria spp., Selenocosmia spp.)
Berlin - (Poecilotheria spp., Haplopelma lividum)
Bremen - Alle exotischen Giftspinnen!
Hessen - (Pterinochilus spp., Stromatopelma spp.)

Eine spezifizierte "Liste der gefählichen Tierarten" existiert nicht in jedem Bundesland.

Auch wenn die "Gefahrenabwehrverordung" auf Länderebene geregelt wird, kann jede Stadt/Gemeinde zusätzlich ihr "eigenes Süppchen kochen", also empfiehlt sich eine Nachfrage im lokalen Ordnungsamt. Das kann im umgekehrten Falle (mit etwas Glück) dann auch bedeuten, dass z.B. eine Bayerische Gemeinde die Regelung bei Vogelspinnen lockerer auslegt als das Land selbst...

*alle Angaben ohne Gewehr* :D
MfG
Gerhard

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Re: Vogelspinnen und § § §

Beitragvon rennsauRO » Mi 20. Apr 2011, 07:29

Morgäääähn!

Meistens scheint es aber den Gemeinden so ziemlich egal zu sein. Als ich unserer mal ne E-mail geschrieben hatte welche Arten gehalten werden dürfen und welche nicht, haben die mir nur nen Link zurückgeschickt wo ich nachlesen konnte, was in Bayern nicht gehalten werden darf bzw. genehmigungspflichtig ist.
Ich bin Animal Horder:
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0.1 B.albopilosum
0.1 A.minatrix
0.1.xxx C.cyaneobupescens
0.1 A.versicolor
0.1 Ps.irminia
0.1 Ho.incei
0.0.1 He.villosella
0.1 Pt.murinus tcf
0.0.2 M.balfouri
0.1 H.patellifera


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