Hallo,
wohne in München und habe ein Schreiben von der Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung
bekommen.
Die wollen, dass ich ein Tier melde. Wir haben die B. smithi vor paar Jahren auf einer Börse in Augsburg gekauft, der meinte man muss da gar nix machen. Jetzt wollen die in dem Schreiben auch noch Hekunftsnachweis und sowas. Den Kassenzettel hab ich nicht mehr und die Visitenkarte find ich im Moment nicht. Im Internet les ich viel verschiedenes. Was stimmt denn jetzt?
B. Smithi in Bayern meldepflichtig oder nicht?
Desweiteren habe ich Kornnattern aber die könnens ja nicht sein.
LG
Tikitania
B. smithi in München meldepflichtig?
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Re: B. smithi in München meldepflichtig?
nein , ist nicht meldepflichtig. Herkunftsnachweis brauchst du aber schon, schick ihnen den einfach mal.
Viel interessanter find ich wie Die erfahren haben das du eine Spinne hast?
Viel interessanter find ich wie Die erfahren haben das du eine Spinne hast?
Re: B. smithi in München meldepflichtig?
ah... wer lesen kann ist klar im Vorteil. in dem schreiben steht lebendes wirbeltier nicht wirbellose. sry!
von der spinne haben sie also nicht erfahren. hatte mal für kurze zeit taggeckos (händler meinte die seien nicht meldepflichtig). die werden sie meinen. hab schon ne email geschrieben. jetzt heißt es abwarten.
Sry nochmal und danke für die Antwort!
LG
Tikitania
von der spinne haben sie also nicht erfahren. hatte mal für kurze zeit taggeckos (händler meinte die seien nicht meldepflichtig). die werden sie meinen. hab schon ne email geschrieben. jetzt heißt es abwarten.
Sry nochmal und danke für die Antwort!
LG
Tikitania
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Re: B. smithi in München meldepflichtig?
Hi Tikitania,
erst einmal herzlich willkommen hier bei uns im Forum
Mal was fur Deine Bookmarks :
http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/ordn ... liste.html
Die dort aufgeführten Tiere darfst Du in BY nicht halten. Bei allen anderen Arten besteht keineMeldepflicht. Herkunfstsnachweis(e) brauchst Du auch nur, wenn die Arten, die Du hälst, auf der Liste vom WA II Anhang B (war das jetzt richtig?) aufgeführt sind. Leider fehlt mir der Link dazu für den Schnellzugriff. Vielleicht hat ihn ja jemand hier im Forum*fragendumschauhabenwill *
erst einmal herzlich willkommen hier bei uns im Forum
Mal was fur Deine Bookmarks :
http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/ordn ... liste.html
Die dort aufgeführten Tiere darfst Du in BY nicht halten. Bei allen anderen Arten besteht keineMeldepflicht. Herkunfstsnachweis(e) brauchst Du auch nur, wenn die Arten, die Du hälst, auf der Liste vom WA II Anhang B (war das jetzt richtig?) aufgeführt sind. Leider fehlt mir der Link dazu für den Schnellzugriff. Vielleicht hat ihn ja jemand hier im Forum*fragendumschauhabenwill *
Ich bin Animal Horder:
0.1 B.smithi
0.1 B.cf kahlenbergi
0.1 B.albopilosum
0.1 A.minatrix
0.1.xxx C.cyaneobupescens
0.1 A.versicolor
0.1 Ps.irminia
0.1 Ho.incei
0.0.1 He.villosella
0.1 Pt.murinus tcf
0.0.2 M.balfouri
0.1 H.patellifera
0.1 B.smithi
0.1 B.cf kahlenbergi
0.1 B.albopilosum
0.1 A.minatrix
0.1.xxx C.cyaneobupescens
0.1 A.versicolor
0.1 Ps.irminia
0.1 Ho.incei
0.0.1 He.villosella
0.1 Pt.murinus tcf
0.0.2 M.balfouri
0.1 H.patellifera
Re: B. smithi in München meldepflichtig?
Hi- auch von mir: herzlichst willkommen- kann deine fragen leider nicht beantworten...
LG Marc
LG Marc
Der späte Wurm wird vom frühen Vogel nicht gefangen!!!!!!
Brachypelma smithi 1.0; Chromatopelma cyaneopubescens 0.1; Dionaea muscipula
Brachypelma smithi 1.0; Chromatopelma cyaneopubescens 0.1; Dionaea muscipula
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Re: B. smithi in München meldepflichtig?
*Hinweis zu Vogelspinnen:
Aus der Familie (familia) Vogelspinnen/Theraphosidae sind nur die Gattung (genus) Poecilotheria*
Unterfamilie (subfamilia) Poecilotheriinae) und die Gattung (genus) Selenocosmia* Unterfamilie
(subfamilia) Selenocosmiinae) derzeit von der Halteerlaubnispflicht des Art. 37 LStVG erfasst.
Aus der Familie (familia) Vogelspinnen/Theraphosidae sind nur die Gattung (genus) Poecilotheria*
Unterfamilie (subfamilia) Poecilotheriinae) und die Gattung (genus) Selenocosmia* Unterfamilie
(subfamilia) Selenocosmiinae) derzeit von der Halteerlaubnispflicht des Art. 37 LStVG erfasst.
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