Verfasst am: 14 Jul 2008 11:26
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Hallo,
hier das "offizielle Statement" des Regierungspräsidium Darmstadt (zuständig für Hessen) Stand 07/2008. Ich hatte hier eine schriftiche Anfrage gestellt und diese Antorten bekommen:
Tiere der Art Brachypelma smithi stehen unter Artenschutz, die legalen Herkunft der Spinne müssen Sie daher mittels eines vom Verkäufer ausgestellten Nachweises belegen können. Eine artenschutzrechtliche Meldepflicht nach der Bundesartenschutzverordnung besteht für Arachniden jedoch nicht. Ebenso fallen Vogelspinnen der Art Brachypelma smithi nicht in den Geltungsbereich des Verbots zur Haltung gefährlicher Tiere nach § 43 a HSOG.
die Meldepflicht nach der Bundesartenschutzverordnung gilt nur für Wirbeltiere der besonders und streng geschützten Arten. Vogelspinnen der Art "Brachypelma smithi" sind daher nicht meldepflichtig.
Ich hoffe, dies hilft weiter...
